Insolvenzrecht
Die Insolvenz kann das rechtliche und wirtschaftliche Ende eines Unternehmens bedeuten. Wir prüfen für Sie zeitnah und auch kurzfristig das Vorliegen der Insolvenzgründe. Bei der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beraten wir Sie, soweit dieser Antrag erforderlich ist. Alternativ sind die Möglichkeiten der Fortführung des Unternehmens auszuschöpfen. Aber auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens wahren wir Ihre Rechte als Gesellschafter, Gläubiger und Geschäftsführer des insolventen Unternehmens und geben sinnvolle Hinweise zur Erfüllung Ihrer insolvenztypischen Verpflichtungen.
Die Insolvenz des Unternehmens muss nicht zwangsläufig auch die Insolvenz des Gesellschafters nach sich ziehen. Hier beachten wir die Besonderheiten, die sich aus den unterschiedlichen Rechtsformen ergeben. In der Krise und Insolvenz des Unternehmens realisieren sich aber typische Risiken der Gesellschafter, aber auch der Geschäftsführer (Bürgschaften, Patronatserklärungen, insolvenzstrafrechtliche Risiken). Die sorgfältige Vorbereitung der erforderlichen Verfahrensschritte kann die typischen Risiken minimieren, aber auch eliminieren. Je früher Sie uns ansprechen, desto größer ist die Chance, Gestaltungsmöglichkeiten für Sie optimal zu nutzen. Wer sich in Krisensituationen passiv verhält, lässt sich bietende Chancen aus! Wer initiativ handelt, wahrt seine Chancen!
Profitieren Sie auch von unseren weitreichenden Erfahrungen im Bereich des Kaufes von Unternehmen aus der Insolvenz (Asset-Deals, Share-Deals mit vorausgehender Due-Diligence). Kenntnisse von branchentypischen Besonderheiten in den Bereichen des Gesundheitswesens, Logistik- und Transportunternehmen, stahlverarbeitender Unternehmen, Ingenieurgesellschaften und anderer Gesellschaften der freien Berufe dürfen Sie bei uns als bekannt voraussetzen.
- Unternehmensinsolvenz
- Insolvenz des Unternehmers / Geschäftsführers
Risiken: Haftung für Sozialabgaben, Steuern pp., Organhaftung - Anfechtungsrecht
- Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung)
- außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung
- Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren
- Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Nachlassverwaltung
Ansprechpartner
Frank Reister
Rechtsanwalt
Sebastian Seneca
Rechtsanwalt und Notar