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Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch gestaltend bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch lebzeitige Übertragungen auf den Todesfall oder durch Verfügungen von Todes wegen – , als auch bei der Nachlassauseinandersetzung zur Seite.

Häufig gibt es im Erbrecht Fragen zu den Themen Erbe, Erbschaft, Erblasser, Erbfall, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge, Erbeinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfallschulden, Erbverzicht, Erbschaftsbesitzer, Erbschaftskauf, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Zusatzpflichtteil usw…

Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung kann festgestellt werden, welche der möglichen Verfügungen von Todes wegen, sei es durch Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag oder die Aussetzung eines Vermächtnisses das zu wählende Gestaltungsmittel ist.
Gerade wenn Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen mit in den Nachlass fallen ist es unumgänglich, die Gestaltung der Vermögensnachfolge unter erbrechtlicher Beratung zu planen und zu gestalten. Dabei profitieren Sie auch von unseren Erfahrungen im Gesellschaftsrecht, so dass die Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht optimal erkannt und beachtet werden können.
Auch im Bereich der Nachlassauseinandersetzung, setzen wir uns für Ihre Interessen als Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte ein, um Ihren Anspruch auf Ihr Erbe, Vermächtnis oder Ihren Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber den Erben, Miterben oder Dritten konsequent durchzusetzen.

Wir holen die notwendigen Auskünfte über die Höhe des Nachlasses ein, berechnen Ihre Erbquote bzw. die Höhe des Pflichtteils und setzen Ihre Ansprüche sodann, gegebenenfalls gerichtlich, gegenüber den Anspruchsgegnern durch.

  • Testaments- und Vertragsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsauslegung / -anfechtung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
  • Erbengemeinschaft, Erbenhaftung und Nachlassteilung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • internationales Erbrecht

Ansprechpartner

Dr. Andreas Vierhaus gen. Schulte-Vels

Dr. Andreas Vierhaus
gen. Schulte-Vels

Rechtsanwalt

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Sebastian Seneca

Sebastian Seneca
Rechtsanwalt und Notar

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Erbrecht was last modified: Februar 17th, 2020 by Can Atabas