Arbeitsrecht
Seit Jahrzehnten beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und den angrenzenden Gebieten des Sozialversicherungs-, Dienstvertrags- und Handelsvertreterrechts. Neben den traditionellen Schwerpunkten Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverhandlungen legen wir besonderen Wert auf die zielgerichtete Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, indem wir Arbeitsverträge aller Art ebenso wie Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände prüfen und erstellen.
Das Arbeitsrecht spielt bei allen Formen der Neustrukturierung, Reorganisation, Umwandlung und Veräußerung von Betrieben und Unternehmen eine zentrale Rolle. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten während des gesamten Prozesses, insbesondere in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und verfolgen praxisgerechte Lösungen beim Betriebsübergang und Outsourcing.
Untrennbarer Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die jahrzehntelange Erfahrung der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten in allen Instanzen vor den Arbeitsgerichten sowie in Einigungsstellenverfahren.
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Manfred Obermeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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