Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht stellt sehr hohe Anforderungen an die rechtliche Beratung und Vertretung. Die oftmals technisch komplizierten und wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte erfordern für die komplexen und schwierigen Rechtsfragen im Bau- und Architektenrecht ein präzises Urteilsvermögen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung stellen wir unsere Expertise Bauunternehmen, Bauherren und Architekten für die Konzeption und Durchführung von Bauprojekten zur Verfügung. Unser Risikomanagement findet Beachtung schon bei der Gestaltung und Überprüfung aller mit den Bauprojekten erforderlichen Verträge, insbesondere Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Subunternehmer und Bauverträge privater Bauherren. Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase des Bauvorhabens, insbesondere in der Bewältigung von Bauablaufstörungen aufgrund Änderungen oder Mängel in der Ausführung bis hin zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Vergütungsansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Im Architekten- und Ingenieurrecht liegt unser Schwerpunkt in Honorar- sowie Haftungsfragen, ergänzt um den Urheberrechtsschutz.
Unsere vergaberechtliche Tätigkeit liegt schwerpunktmäßig im Bereich Bau.
- Anlagenbau
- Architekten- und Ingenieursrecht
- Architektenvertrag
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Bauträgerrecht
- Bauvertrag
- Haftungsrecht für Architekten und Ingenieure
- Mediations- Schlichtungsverfahren
- Prozessführung
- Schiedsverfahren
- Vergaberecht
Ansprechpartner
Manfred Obermeier
Rechtsanwalt
Frank Reister
Rechtsanwalt
Dirk Kimmeskamp
Rechtsanwalt