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IT-Recht

Im Bereich des Informationstechnologierechts vertreten wir Ihre Interesses bei der Erstellung von Hard- und Softwareverträgen, Softwareerstellungs- und Überlassungsverträgen, Escrow- Verträgen Softwareleasing- und Mietverträgen, Systemverträgen, Pflege- und Wartungsverträgen, Projektverträgen und Webdesignverträgen. Wir beraten Sie im Bereich des Telekommunikationsrechts, Datenschutzrechts, Domain-Rechts, des e-Commerce, e-Government, und den weiteren juristisch bedeutsamen Bereichen im Zusammenhang mit Informationstechnologien.

Selbstverständlich stehen wir auch für eine außergerichtliche oder (Schieds-) gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte (z.B. Leistungsansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche) aus Hard- und Softwareverträgen, Softwareerstellungs- und Überlassungsverträgen, Escrow- Verträgen Softwareleasing- und Mietverträgen, Systemverträgen, Pflege- und Wartungsverträgen, Projektverträgen und Webdesignverträgen oder aus den Bereichen des Telekommunikationsrechts, Datenschutzrechts, Domain-Rechts, des e-Commerce, e-Government, beispielsweise durch Beantragung einer Einstweiligen Verfügung zur Seite.

  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Vertragsgestaltung
  • Softwareerstellungs- und Überlassungsverträge
  • Providerverträge
  • Recht des Datenschutzes

Ansprechpartner

Sebastian Seneca

Sebastian Seneca
Rechtsanwalt und Notar

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IT-Recht was last modified: Februar 17th, 2020 by Can Atabas